![gerichtslinde klein](/images/Kunst_und_Kultur/Kulturpfard/4_gerichtslinde/gerichtslinde_klein.jpg)
Diese stand ungefähr 80 Meter weiter östlich, Richtung Soest, am historischen Hellweg, dessen Verlauf jetzt nur noch durch einen Graben zu erkennen ist. Schon 1825 wussten die Historiker nicht mehr, wo sie gestanden hatte.
Mit Hilfe alter Landkarten aus verschiedenen Archiven und Privatbesitz konnte der exakte Standort der Linde im Jahr 2007 lokalisiert werden.
Ampen gehörte bis 1328 zur Freigrafschaft Rüdenberg des Arnsberger Grafen. In jeder westfälischen Freigrafschaft existierten mehrere Gerichtsstätten unter freiem Himmel (häufig unter markanten Bäumen), (Ding-)Stühle oder Freigericht genannt. Die Freigrafschaft gehörte einem Stuhlherren, der einen Freigrafen einsetzte.
Sämtliche erwachsenen Männer waren dingpflichtig. Zum Freigericht gehörte auch ein Schöffenkollegium. Dieses Gericht war zuständig für Streit über Eigentum an Grund und Boden und daher auch für Beurkundungen von Eigentumsübertragungen zuständig, aber auch für todeswürdige Verbrechen.
![handweiser klein](/images/Kunst_und_Kultur/Kulturpfard/4_gerichtslinde/handweiser_klein.jpg)
So konnten sich Fuhrleute, Reiter oder Pilger auf ihren oft tagelangen Reisen besser orientieren.
Auf dem Bild rechts: Die "Macher" des Kulturpfades.
![wegweiser vorschau kl](/images/Kunst_und_Kultur/Kulturpfard/wegweiser_vorschau_kl.jpg)
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