
Es war ein idealer Ort für eine Mautstelle, denn den tiefen Graben konnte kein Fuhrwerk umfahren. Jeder Fuhrmann musste je nach Größe seines Gespannes oder dem Wert seiner Ware Wegezoll bezahlen. Der in der Nähe wohnende „Baumschließer" war für das Öffnen der Schranke und für die Geldeinnahme zuständig.
Man bezahlte also damals schon eine Straßenbenutzungsgebühr, obwohl der Weg in keiner Weise befestigt war. Allein die Anlieger hatten die Pflicht für die Befahrbarkeit des Weges Sorge zu tragen. In der Preußischen Wegebauverordnung von 1769 heißt es in § 13: Jeder Eingesessene erhält einen ihm zugeteilten Block, den er nach der Proportion seines Anwesens zu pflegen hat, dies wird durch eingeschlagene Pflöcke auf denen der Name steht, gekennzeichnet. Diese Pflege wurde naturgemäß nur sehr widerstrebe

Wie abenteuerlich das Reisen war, kann man auf dem Bild der alten Schulwandtafel gut erkennen. Es stellt eine mittelalterliche Landstraße dar: Wer genügend Geld hatte, ließ sich von Knechten begleiten, die wenn nötig "den Karren wieder aus dem Dreck" schieben mussten und gleichzeitig Sicherheitspersonal waren. Sonst lief man Gefahr von Wegelagerern oder Räubern ausgeplündert zu werden. Der Bauer nahm mit seinem Eierkorb eine weite Strecke auf sich, um zum nächsten Markt zu gelangen. Der einsame Pilger wusste noch nicht, ob er die lange Reise heil überstehen würde.

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